Warnung und Alarmierung
Im Anlassfall wird die Bevölkerung gewarnt und Einsatzkräfte werden alarmiert. Die Warnung erfolgt über Sirenensignale und Medien.
Von der LWZ werden jene Einrichtungen, die über keine eigenen dauerbesetzten Zentralen verfügen, direkt alarmiert, andere werden im Bedarfsfall von uns unterstützt.
Warnung:
- Warnung der Bevölkerung bei Strahlengefahr (Strahlenwarnzentrale)
- Warnung der Bevölkerung bei Schadstoffaustritten, Chemie- und Giftgaskatastrophe (in Verbindung mit der FA17C
- Warnung bei Unwetter, Hochwasser, Sturm (in Verbindung mit der Umweltinformation Steiermark, der ZAMG bzw. anderen Wetterdiensten)
- Warnung bei Lawinengefahr (in Verbindung mit der ZAMG und den SV des Lawinenwarndienstes)
- Warnung im human, und veterinärmedizinischen Bereich (in Verbindung mit der FA8B und der FA8C)
Alarmierung: - landesweiter Alarmierung der Bergrettung (Such-, Alpin- und Lawineneinsätze) - Annahme über Notruf 140
- landesweiter Alarmierung der ÖRHB, Wasserrettung, Höhlenrettung bzw. wenn Einsatzaufgabe nicht gleich einer Einsatzorganisation gezielt zugeordnet werden kann - Entgegennahme über Notruf 130 (Notruf der LWZ)
- Alarmierung aller notwendiger Kräfte bei Umweltschutzbelangen (bei Gefahr in Verzug) - Entgegennahme über 0316/877-3434 -> Landesumwelttelefon