Warnung und Alarmierung (Sirenen)
Im Anlassfall wird die Bevölkerung gewarnt und Einsatzkräfte werden alarmiert. Die Warnung erfolgt über Sirenensignale und Medien.
Sirenensignale:
-
Sirenenprobe:
- Warnung:
Gleichbleibender Dauerton von drei Minuten: herannahende Gefahr, Aufforderung zum Einschalten des Rundfunks zur Entgegennahme von Gefahrenmeldungen. - Alarm:
Auf- und abschwellender Heulton von mindestens einer Minute: unmittelbare Gefahr, unverzüglich Ergreifen von geeigneten Schutzmaßnahmen (durch Eigeninitiative oder aufgrund von Rundfunkmeldungen bzw. Lautsprecherdurchsagen) - Entwarnung:
Gleichbleibender Dauerton von einer Minute: Ende der Gefahr
jeden Samstag 12 Uhr - 15 Sekunden
Feueralarm:
3 x 15 Sekunden, dazwischen 7 Sekunden Pause
Zivilschutzsignale