Landesstrahlenwarnzentrale
Die Landeswarnzentrale Steiermark nimmt auch die Funktion einer Landesstrahlenwarnzentrale ein.
Unfälle in Kernkraftwerken können großräumige Kontaminationen (Strahlenbelastungen) auslösen. Der mangelnde Sicherheitsstandard mehrerer Kernkraftwerke in der Nähe der österreichischen Grenze stellt in diesem Zusammenhang ein besonderes Risiko dar.
Doch auch Reaktorunfälle in größerer Entfernung können - wie Tschernobyl zeigte - bei ungünstiger Wettersituation in Österreich zu radioaktiven Kontaminationen führen, die ab einer gewissen Intensität auch die Durchführung von Schutzmaßnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen notwendig machen. Zusätzlich zur Gefährdung Österreichs durch Kernkraftwerke kann auch die Möglichkeit des Absturzes eines Flugzeuges oder Raumflugkörpers mit radioaktivem Inventar nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle einer großräumigen Kontamination sind je nach Anlassfall und Verlauf des Ereignisses unterschiedliche Strahlenbelastungen für Personen zu erwarten.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
- interner Strahlenbelastung
(Inkorporation)
-durch Einatmen radioaktiv verunreinigter Luft bzw. durch Zufuhr über bestimmter Nahrungsmittel oder Trinkwasser. - externer Strahlenbelastung
-durch Bodenstrahlung
-durch direkte Strahlung aus der radioaktiv kontaminierter Luft
-durch Kontamination, das heißt durch Ablagerung radioaktiver Stoffe auf der Haut oder Kleidung.
Entsprechend der zu erwartenden Kontaminationsintensität bzw. den sich dadurch ableitbaren Auswirkungen für die Bevölkerung wird entsprechend den Rahmenempfehlungen des Bundes in die Gefährdungsstufen 0 - IV eingeteilt (Auszug aus dem Strahlenalarmplan des Bundes):
Für jedermann sind die aktuellen Strahlenwerte über ORF-Teletext Seite 623 abrufbar!
Das Strahlenfrühwarnsystem macht es möglich, Umgebungsstrahlung sofort zu erkennen!
Zur einheitlichen Bewertung von Zwischenfällen in Kernkraftswerksanlagen dient die INES Skala