Gefährdungsstufe I
Erwartungsdosis: 0,5 - 2,5 mSv
Die zusätzliche Strahlenbelastung erreicht durch das Ereignis einmal die Größe der jährlichen wirksamen natürlichen Strahlendosis. Keine gesundheitliche Gefährdung von Einzelpersonen.
Eine Minimierung der Strahlenbelastung für die Gesamtbevölkerung ist im Hinblick auf bestimmte Risikogruppen, vor allem Kleinkinder, angezeigt.
Auszug aus den zusätzlichen Maßnahmen:
In der Gefährdungsstufe I sind direkte gesundheitliche Schäden völlig auszuschließen. Die Gefahr des Auftretens von Spätschäden ist äußerst gering.
Die aus dem Ereignis entstehende Strahlenbelastung entspricht etwa der natürlichen Strahlenbelastung eines Jahres.
Um die Strahlenbelastung für bestimmte Risikogruppen der Bevölkerung, vor allem Kleinkinder, möglichst gering zu halten, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Vorläufiger Verzicht auf selbst geerntete Lebensmittel (z.B. Gemüse, Salate);
- Vermeidung von Regenwasser als Trinkwasser (z.B. Zisternenwasser)
- persönliche Hygiene besonders beachten, vor allem bei Kleinkindern, Schwangeren und Stillenden: täglich gründlich waschen;
- Schuhe vor Betreten der Wohnung feucht abwischen;
- Innenfenster und Fensterbänke, Heizkörper und Fußböden mit feuchtem Tuch reinigen;
- Wäsche nicht im Freien trocknen;
- alles was staubt vermeiden - keine Ball- und Sandspiele, keinen Rasen mähen, nicht ins Gras legen, ...;
- keinen engen Kontakt zu Haustieren wegen des gebundenen Staubes im Fell;
- Haustiere, die sie im Freien aufhalten, reinigen, nach Möglichkeit baden.
Die Behörden führen laufend Kontrollen der Lebensmittel auf Radioaktivität durch. Bitte beachten Sie die Empfehlungen in Radio und Fernsehen.