Hubschrauberrettungsdienst
Organisatorische Betreuung der Flugeinsatzstellen Graz und Niederöblarn in Vollziehung der Vereinbarung gem. Art. 15 a BV-G über die Einrichtung eines gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienstes.
Hier geht es um die ordnungsgemäße Umsetzung der Pflichten des Landes Steiermark, wie z.B. die Beistellung von Notärzten, Rettungssanitätern, Rettungsleitstellen etc.
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