Katastrophenschutzreferenten der Bezirke tagten in Graz
Graz, 11. Juni 2013
Die Katastrophen der letzten Jahre in der Steiermark stellten nicht nur alle Einsatzorganisationen und das Österreichische Bundesheer vor große Herausforderungen, auch die Katastrophenschutzbehörden, insbesondere die Bezirkshauptmannschaften des Landes Steiermark waren außerordentlich gefordert. Allein der Führungsstab der Bezirkshauptmannschaft Liezen, der den Einsatz im Paltental (Sankt Lorenzen) im Jahr 2012 koordinierte, war in Spitzenzeiten mit bis zu 120 Personen besetzt. Neben sofortigen und unaufschiebbaren Maßnahmen, wie beispielsweise die Anordnungen von Evakuierungen, galt es von Seiten der Behörde auch rasche Entscheidungen hinsichtlich der Wiederherstellung von notwendiger und lebenserhaltender Infrastruktur zu treffen. Diesbezüglich wird die monetäre Bilanz der Katastropheneinsätze in der Steiermark im Jahr 2012 mit insgesamt 84,8 Millionen Euro beziffert.
Wenngleich die Abwehr und Bekämpfung der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen oberste Prioritäten haben, stehen die Bezirksverwaltungsbehörden im Zuge der Katastrophenbewältigung bei den Ausgaben der finanziellen Mittel des Landes in großer Verantwortung.
Die Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung thematisierte daher im Rahmen eines Expertentreffens die Vorgehensweise der Bezirksverwaltungsbehörden bei Katastropheneinsätzen. Hofrat Dr Kurt Kalcher lud dazu die Katastrophenschutzreferenten der steirischen Bezirke zu einer Vorstellung der aktualisierten Richtlinie für Soforthilfemaßnahmen nach Graz ein.
Inhaltlich unterscheidet die Richtlinie zwei Arten von Maßnahmen. Die so genannten P1 Maßnahmen – Priorität 1 – sind jene Maßnahmen, die bei einer Katastrophenfeststellung unter der Voraussetzung von „Gefahr in Verzug" unbedingt notwendig sind, um weitere Kaskadeneffekte zu vermeiden. Als Parameter wird hier beispielsweise die Hilfeleistungsfrist für Einsatzorganisationen angeführt - Feuerwehr, Rettung und Notarzt müssen innerhalb der vorgeschriebenen Hilfeleistungsfristen am Landweg betroffene Menschen erreichen und versorgen können. Maßnahmen, die insbesondere die nachhaltige Wiederherstellung betreffen, werden als P2 - Priorität 2 – Maßnahmen bezeichnet.
Die aktualisierte Richtlinie unterstützt jedenfalls die Vertreter der Bezirksverwaltungsbehörden in ihren Entscheidungsfindungen.
Im Zuge eines weiteren Tagesordnungspunktes der Expertenkonferenz stellte der Hydrografische Dienst des Landes Steiermark unter der Leitung von DI Dr Robert Schatzl seine aktuellen Tätigkeiten vor. Neben der Erstellung hydrologischer Gutachten sind die Mitarbeiter des Hydrografischen Dienstes mit dem Hochwassermeldedienst betraut und betreiben den hydrografischen Nachrichtendienst in enger Zusammenarbeit mit der Landeswarnzentrale Steiermark. Die prognostizierten Hochwasser werden künftig mit modernsten Software-Prognosemodellen verknüpft, die auch die Wassertiefen von Überflutungsflächen vorausberechnen können.
Mehr Infos zum hydrografischen Dienst finden Sie unter www.hydrografie.steiermark.at.
Die Vorträge zur Tagung und weitere Informationen können am Civil Protection Server (KAT-PLAN Online) abgerufen werden.